Rücksicht

Rücksicht

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Rück|sicht ['rʏkzɪçt], die; -, -en:
1. Verhalten, das die Gefühle und Interessen anderer berücksichtigt:
Rücksicht kennt er nicht (er ist in seinem Vorgehen rigoros, rücksichtslos).
2.
a) Berücksichtigung:
mit Rücksicht auf die Eltern (um die Eltern zu schonen) sagte man nichts.
b) <Plural> Berücksichtigung erfordernde Gründe:
gesellschaftliche Rücksichten bewogen ihn, so zu handeln.
Syn.: Beweggründe, Gründe, Motive.

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Rụ̈ck|sicht 〈f. 20Achtsamkeit auf die Interessen, Gefühle usw. anderer ● ich darf wohl etwas mehr \Rücksicht auf mein Alter erwarten, verlangen; er kennt keine \Rücksicht; auf jmdn. od. etwas \Rücksicht nehmen; gegenüber jmdm. \Rücksicht üben ● aus finanziellen, geschäftlichen \Rücksichten ● er hat es an der nötigen \Rücksicht fehlen lassen; aus \Rücksicht auf seine kranke Mutter hat er abgesagt; mit \Rücksicht auf seine Gesundheit; er ging ohne jede \Rücksicht vor; ohne \Rücksicht auf mich zu nehmen, hat er ...; ohne \Rücksicht auf Verluste 〈fig.; umg.〉 kühn, entschlossen; rücksichtslos, hart

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Rụ̈ck|sicht , die [ von lat. respectus, Respekt]:
1. <meist Sg.> Verhalten, das die besonderen Gefühle, Interessen, Bedürfnisse, die besondere Situation anderer berücksichtigt, feinfühlig beachtet:
keine R. kennen, verlangen;
du brauchst keine -[en] auf mich, auf meinen Zustand zu nehmen;
die Entscheidung wird sicher nicht von allen begrüßt werden, aber darauf kann ich leider keine R. nehmen (davon kann ich mich nicht beeinflussen lassen);
die Strafe wurde mit R. auf gewisse mildernde Umstände (wegen gewisser mildernder Umstände) zur Bewährung ausgesetzt;
ohne R. auf Verluste (ugs.; Verlust, Schaden, Nachteile für sich selbst u. andere in Kauf nehmend; rücksichtslos).
2. <Pl.> Gründe, Überlegungen, die Ausdruck bestimmter Umstände sind:
gesellschaftliche, finanzielle -en bewogen ihn, so zu handeln.
3. <o. Pl.> Sicht nach hinten (durch das Rückfenster eines Autos):
eine beheizbare Heckscheibe sorgt auch im Winter immer für gute R.

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Rụ̈ck|sicht, die [LÜ von lat. respectus, ↑Respekt]: 1. <meist Sg.> Verhalten, das die besonderen Gefühle, Interessen, Bedürfnisse, die besondere Situation anderer berücksichtigt, feinfühlig beachtet: keine R. kennen, verlangen; jmdm. R. schulden; keinerlei R. gegenüber jmdm. üben; du brauchst keine R. auf mich, auf meinen Zustand zu nehmen; die Entscheidung wird sicher nicht von allen begrüßt werden, aber darauf kann ich leider keine R. nehmen (davon kann ich mich nicht beeinflussen lassen); die Strafe wurde mit R. auf gewisse mildernde Umstände (wegen gewisser mildernder Umstände) zur Bewährung ausgesetzt; Die Durchsetzung der Rechtsgleichheit ... schuf ohne R. auf den Stand (vom Stand unabhängig) gleiche Chancen (Fraenkel, Staat 326); *ohne R. auf Verluste (ugs.; Verlust, Schaden, Nachteile für sich selbst u. andere in Kauf nehmend; rücksichtslos). 2. <Pl.> Gründe, Überlegungen, die Ausdruck bestimmter Umstände sind: gesellschaftliche, finanzielle -en bewogen ihn, so zu handeln. 3. <o. Pl.> Sicht nach hinten (durch das Rückfenster eines Autos): eine beheizbare Heckscheibe sorgt auch im Winter immer für gute R.

Universal-Lexikon. 2012.

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